Insekten sind ab 1. Mai 2017 als Nahrungsmittel zugelassen


Text aus der Verordnung

8. Kapitel: Insekten

 Art. 24 Zulässige Insektenarten

Als Lebensmittel zulässig sind Insekten der folgenden Arten:

a. Tenebrio molitor im Larvenstadium;

b. Acheta domesticus;

c. Locusta migratoria.

Art. 25 Sachbezeichnung

Die Sachbezeichnung für Insekten muss einen Hinweis auf die Tierart unter Angabe der gemeinen und der wissenschaftlichen Bezeichnung enthalten.

Art. 26 Anforderungen

1 Insekten dürfen nur an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden, wenn sie über einen angemessenen Zeitraum tiefgefroren und einer Hitzebehandlung unterzogen wurden, die gewährleistet, dass vegetative Keime abgetötet werden.

 

2 Sie müssen eindeutig als Insekten erkennbar sein.



Insektenmenu anlässlich der VA (Vertiefungsarbeit) von Jan Leuenberger und Senthuran Sachchithananthasivam


Alle Insekten waren nicht nur geniessbar, sondern gut abgeschmeckt und kreativ verarbeitet. Wenn man erst mal die innere Abneigung überwunden hat und sich auf etwas Neues einlässt, eröffnen sich ganz neue Ernährungsmöglichkeiten. 

Guet g'macht, Jungs!!